Gewerbeanzeige
Vor Beginn einer selbständigen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Die Anzeige ist bei der Gemeinde zu erstatten, in der die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Pandemielage:
Eine persönliche Vorsprache ist zur Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung eines Gewerbes nicht zwingend notwendig. Die Gewerbemeldung kann momentan gerne per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg eingereicht werden. Für die Meldung eines Gewerbes sind Formvorschriften einzuhalten. Es ist zwingend notwendig die Formulare zu verwenden.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Formular zur Gewerbemeldung
- Kopie des Personalausweises
- Datenschutzhinweisblatt
Gegebenenfalls benötigen Sie auch:
- Handelsregisterauszug
- Erlaubnisbescheid
Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist
- jede nicht sozial unwertige
- auf Gewinnerzielung gerichtete
- auf Dauer angelegte
- selbständige Tätigkeit
Ausgenommen sind unter anderem:
- Urproduktion (Landwirtschaft)
- freie Berufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten höherer Art) und
- bloße Verwaltung des eigenen Vermögens
Es besteht keine eindeutige Abgrenzung. Die Entscheidung ob eine Tätigkeit anzuzeigen ist, muss immer für den Einzelfall getroffen werden.
Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter*innen von Personengesellschaften) oder juristische Personen (z. B. GmbH, AG, UG), die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnen sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann zu erstatten, wenn
- sich die Anschrift der Firma innerhalb des Stadtgebietes ändert
- die angemeldete Tätigkeit geändert oder Tätigkeiten dazu kommen
- der Name des Gewerbetreibenden geändert oder umfirmiert wird
- ein*e Geschäftsführer*in in die Firma eintritt oder ausscheidet (freiwillige Meldung)
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann zu erstatten, wenn
- der Firmensitz in eine andere Gemeinde verlegt wird
- die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird (nicht bei vorübergehender Stilllegung)
- die Gesellschaftsform geändert wird
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Handelsregisterauszug
- Ggf. Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (bei Minderjährigen)
Gebühren:
30,00 € bis 50,00 €