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Geburt beurkunden lassen

Damit Ihr Kind beurkundet werden kann, ist dem Standesamt die Geburt anzuzeigen

  1. Bei Geburt im Krankenhaus Forchheim erfolgt die Geburtsanzeige durch die Verwaltung des Krankenhauses
  2. Bei Hausgeburten ist innerhalb einer Woche nach der Geburt eine persönliche Anzeige erforderlich

Für die Beurkundung bitten wir folgende Dokumente vorzulegen:

Bei verheirateten Müttern:

  • Eheschließung vor dem 01.01.2009:
    beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches bzw. ersatzweise Eheurkunde
  • Eheschließung nach dem 01.01.2009:
    Eheurkunde
  • gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Elternteile

Bei unverheirateten Müttern:

ledige Mütter:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der Mutter
  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
  • ggf. Nachweis über bereits beim Jugendamt gemeinsam abgegebene Sorgeerklärungen
     

geschiedene Mütter:

  • beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk bzw. ersatzweise Eheurkunde mit Eheauflösungsvermerk oder mit dem rechtkräftigem Scheidungsurteil
  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
  • ggf. Nachweis über bereits beim Jugendamt gemeinsam abgegebene Sorgeerklärungen

verwitwete Mütter:

  • beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches der letzten Ehe mit dem Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
  • ggf. Nachweis über bereits abgegebene Sorgeerklärungen

 Wird bei Geburten, bei denen die Mutter nicht verheiratet ist, die Vaterschaft noch vor Beurkundung des Kindes wirksam anerkannt, so kann der Vater bereits bei der Eintragung in das Geburtenbuch berücksichtigt werden. In diesem Fall bitte die wirksame Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages des Vaters und Reisepass bzw. Personalausweis des Vaters vorlegen. Auskünfte hierzu unter der Tel. Nr.: 09191 714-344 oder 230.

Bei Hausgeburten ist in allen Fällen zusätzlich eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme vorzulegen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Namensgebung Kind

Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen und ggf. einen Familiennamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Vorname

  1. Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden, gelten diese als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies auch beabsichtigen.
  2. Als Vornamen können Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.
  3. Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensrecht als unwiderruflich ausgeübt.


Familienname:

  1. Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.
  2. Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, weil sie verheiratet sind oder übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, so entscheiden sie innerhalb eines Monats nach der Geburt gemeinsam, ob ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Die Entscheidung gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Können sie sich nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile.
  3. Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen.


Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des   Standesamts.

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Beim Standesamt Forchheim in der Sattlertorstraße 5 im 1. Stock sind Urkunden von Personen erhältlich, die in Forchheim oder in den früher selbstständigen Gemeinden Buckenhofen, Burk, Kersbach und Reuth geboren sind, geheiratet haben oder verstorben sind.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die persönliche Vorsprache im Standesamt oder nutzen Sie den Online-Service der Stadt Forchheim.

Ausgestellt werden

  • Geburtsurkunden,
  • Eheurkunden,
  • Sterbeurkunden und
  • beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Personenstandsregistern.
  • Es können auch mehrsprachige internationale Urkunden ausgestellt werden.

Es besteht die Möglichkeit die Urkunden online im Bürgerserviceportal anzufordern.

Voraussetzung:

Urkunden können nur die Personen erhalten,

  • auf die sich der Eintrag bezieht sowie
  • deren Ehegatten,
  • Geschwister,
  • Vorfahren und
  • Abkömmlinge.
  • Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Bei persönlicher Abholung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Gebühren:

Jede Urkunde oder beglaubigte Abschrift aus einem Personenregister: 12 € 

Ihre persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Standesamts.

Kontakt

Standesamt

Bei abweichenden Angaben zwischen der Broschüre und der Homepage gelten die Angaben der Homepage. Abweichende Angaben zwischen der Broschüre und der Homepage haben sich zwischenzeitlich insbesonders bei den nachfolgend genannten Punkten ergeben:

  • Gebührenregelungen
  • Nutzung des kleinen Rathaussaales für standesamtliche Trauungen derzeit nicht möglich
  • Termine für standesamtliche Trauungen an Samstagen nicht möglich
  • Registrierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften