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Gaststättenerlaubnis beantragen

Wenn Sie ein Restaurant, eine Diskothek, einen Imbiss, eine Bier- oder Weinstube o. ä. eröffnen wollen und dort alkoholische Getränke verabreichen wollen, müssen Sie vorher eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) beantragen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • hier finden Sie zum Download die Gewerbeanmeldung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Belehrungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz (zu beantragen beim Gesundheitsamt am Landratsamt Forchheim)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (zu beantragen am örtlichen Finanzamt)
  • Baupläne (bei Neuerrichtung oder einer Nutzungsänderung)

Der Antrag ist persönlich im Ordnungsamt zu stellen. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Fristen:

Spätestens sechs Wochen vor der geplanten Eröffnung.

Kosten:

Bis zu 5.000 €.

Hinweis:

Wenn Sie lediglich zubereitete Speisen und/oder alkoholfreie Getränke verabreichen, benötigen Sie nur eine Gewerbeanmeldung.

Sperrzeit

Für Gaststätten gelten folgende Zeiten in denen sie geschlossen sein müssen:

Täglich von 05:00 bis 06:00 Uhr

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit kann in begründeten Ausnahmefällen beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung gestellt werden.

Kosten:
40 - 400 €

Kontakt: Ordnungs- und Gewerbeamt

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z. B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.

Ein entsprechender besonderer Anlass liegt dann vor, wenn der Ausschank von alkoholischen Getränken während dieser Veranstaltung nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort).

Die Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt. Jedoch muss der Antragsteller zuverlässig sein.  Eventuell wird die Zuverlässigkeit des Antragstellers vom Ordnungsamt überprüft. Voraussetzung ist ferner, dass die Räumlichkeiten den notwendigen baulichen Anforderungen entsprechen. Ist der geplante Veranstaltungsort nicht als Veranstaltungsstätte genehmigt, muss eine Einzelabnahme erfolgen, die mit weiteren Kosten verbunden ist. Bei Festzelten ist unter Umständen eine Abnahme durch das Bauamt notwendig.

Ein Unterrichtungsnachweis (über die Teilnahme an einem IHK-Kurs) ist in der Regel nicht erforderlich.

Fristen:
Der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist spätestens 2 Wochen vorher schriftlich beim Ordnungsamt zu stellen.

Kosten: 25 - 1.750 €

Ansprechpartnerin: Frau Mauser, Sachgebietsleitung Kontakt: Ordnungs- und Gewerbeamt

Antragsformular

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Es kann ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
(zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt)

Fristen:
Bearbeitungsdauer ca. 3 - 5 Wochen

Gebühren:
Aufstellerlaubnis: 50 - 500 €
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsorts: 25 - 50 €

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung