Bayerischen Fischereischein beantragen
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Voraussetzungen:
Wer den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
Ausnahmen:
Von der Prüfungspflicht befreit sind Berufsfischer*innen, Fischwirt*innen und Auszubildende in diesem Beruf nach Teilnahme an der Zwischenprüfung. Ebenso besteht die Möglichkeit der Befreiung für volljährige Personen mit schwerer Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen, sowie für Vertriebene oder Spätaussiedler*innen mit gleichwertigem Befähigungsnachweis.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers*in.
Den Jahresfischereischein können sich Gäste (volljährige Personen die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und keinen Wohnsitz in Deutschland haben) ohne vorherige Ablegung der Prüfung ausstellen lassen.
Geltungsdauer:
Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Sie grundsätzlich mit unbeschränkter Geltungsdauer. Sie können jedoch die Fischereiabgabe auch in Raten für einen 5-Jahres-Zeitraum zahlen. Nach Ablauf des Zeitraums müssen Sie von sich aus erneut Abgabe zahlen, andernfalls ist der Fischereischein ungültig.
Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung des Ausstellungstags bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.
Der Jahresfischereischein (Touristenschein) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig. Die Gültigkeit kann in bis zu 3 Abschnitten innerhalb des Jahres aufgeteilt werden.
Benötigte Dokumente:
Für die Ausstellung des Fischereischeins, müssen Sie das Bestehen der Fischerprüfung nachweisen und ein Passbild mitbringen. Minderjährige benötigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten.