eID-Karte/ elektronischer Identitätsnachweis für Unionsbürger beantragen
Die „eID (electronic identification)-Karte“ ist eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können ab 01. Januar 2021 auf Antrag eine eID-Karte erhalten und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument verwendet werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.
eID-Karten-Behörde ist das Einwohnermeldeamt Forchheim. Antragsberechtigte Personen, die mit Haupt- oder einziger Wohnung in Forchheim gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben können dort persönlich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Ausweisdokumentes zur Beantragung einer eID-Karte vorsprechen.
Nachdem die Bundesdruckerei die eID-Karte hergestellt hat, versendet sie einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die bei Antragstellung angegeben wurde.
Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe eine eigene sechsstellige PIN selbst gesetzt werden muss. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Gebühren: 37,00 €
Kontakt im Einwohnermeldeamt