Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung vom 22.12.2016 eine Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beschlossen.
Die genannte Satzung erlässt die Große Kreisstadt Forchheim auf Grund des Art. 23 Satz 1 und des Art. 18 a Abs. 17 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO).
Die Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Forchheim Nr. 01/2017 vom 20.01.2017 veröffentlicht. Sie trat am Tage nach dieser amtlichen Bekanntmachung in Kraft.