Bewerbung für Märkte, Messen, Ausstellungen und Volksfeste
Bewerbung für Märkte, Messen, Ausstellungen, Volksfeste
Wer einen Markt, eine Messe, eine Ausstellung, oder ein Volksfest veranstalten und die sog. Marktprivilegien (Gewerbeanzeigepflicht, Ladenschlusszeiten, Sonn- und Feiertagsruhe, Beschäftigung von Arbeitnehmern) abhalten will, muss die Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Gewerbeordnung schriftlich beantragen.
Der Antrag muss frühzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Antrag:
Er kann formlos gestellt werden, muss aber folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters
- Vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstaltungsleiters vor Ort
- Genaue Bezeichnung der Veranstaltung
- Art der Veranstaltung (Messe, Ausstellung, Großmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Volksfest)
- Gegenstände der Veranstaltung (Benennung der Waren und Leistungen die angeboten werden sollen)
- Ort der Veranstaltung (Marktplatz, Halle)
- Öffnungszeiten
- Platzgeld für Aussteller
- Ggf. Eintrittsgeld für Besucher
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Nachweis einer ausreichenden Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der gewerblichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis des Veranstalters und Veranstaltungsleiters)
Eventuell sind weitere Erlaubnisse zu beantragen (Gaststättenrechtliche Erlaubnis, Verkehrsrechtliche Anordnung, Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LStVG, Sondernutzungserlaubnis)
Kosten:
50€ - 1.500 €
Kontakt:
Frau Mauser
09191 714-341
Annafest - Bewerbungsmodalitäten
Bewerbung
Zulassungsanträge (Bewerbungen) für das Annafest 2025 (25.07. - 04.08.2025) sind bis spätestens 30.09.2024 schriftlich (Posteingangsstempel der Stadt Forchheim) bei der Stadt Forchheim, Veranstaltungsamt, 91301 Forchheim oder online (siehe untenstehender Link) einzureichen. Nach dem 30.09.2024 eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Folgende Angaben müssen in der Bewerbung enthalten sein
- Name, ständige Anschrift und Geburtsdatum des Gesellschafters, ggf. Rechtsform sowie Telefonnummer und E-Mail
- Beschreibung der Art des Geschäftes (Farbfoto und Preisliste ist beizufügen)
- Reisegewerbekarte/Gewerbeanmeldung
- Für genehmigungspflichtige Fliegende Bauten: Prüfbuchnummer, Auflagen im Prüfbuch und dessen Art, Ausstellungsbehörde des Prüfbuches, bis wann ist die Ausführungsgenehmigung gültig
- Angabe über Frontlänge, Frontlänge inkl. Vordach, Tiefe, Tiefe inkl. Vordach, Höhe
- Stromanschlussart und deren Anzahl, Stromanschlusswerte in KW, Bedarf an Wasser-/Abwasseranschlüssen
- Kommt es bei Betrieb des Geschäftes zu folgenden Einsätzen:
- Speisefett
- Flüssig- oder Treibgas - Anzahl der Wohn- und Mannschaftswägen mit Angaben zur Breite und Länge sowie den benötigten Strom- und Wasseranschlüssen
- Anzahl der Packwägen und Zugmaschinen mit Angaben zur Breite und Länge
- Anzahl der Kühlwägen mit Angaben zur Breite und Länge, Standplatz des Kühlwagens sowie den dazu benötigten Stromanschlüssen
- Bestätigung, dass alle für den Betrieb einschlägigen Vorschriften erfüllt sind und notwendige Genehmigungen und Versicherungen bestehen
Bewerbungen ohne diese Angaben können nicht berücksichtigt werden. Bereits eingereichte Bewerbungen, die vorstehende Angaben nicht enthalten, müssen bis zum o.g. Termin ergänzt werden.
Der Eingang der Anträge wird nicht bestätigt. Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz. Es gelten die Vergaberichtlinien der Stadt Forchheim für das Forchheimer Annafest i.d.F.v. 22.10.2009.
Die Entscheidung über Zulassung bzw. Nichtzulassung wird voraussichtlich im Dezember 2024 getroffen und dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Von persönlichen Vorsprachen bitten wir abzusehen.
Eine Haftung dafür, dass das Annafest 2025 tatsächlich oder zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird nicht übernommen.
Information:
Die Auswahl für das Annafest 2024 ist bereits erfolgt.
PDF Bewerbung für Schausteller und Beschicker (genehmigungspflichtige Fliegende Bauten)
PDF Bewerbung für Schausteller und Beschicker (nicht genehmigungspflichtige Fliegende Bauten)
Kontakt:
Herr Kraft
09191/714-403
09191/714-468
veranstaltungsamt@forchheim.de
Frau Freund
09191/714-132
09191/714-468
veranstaltungsamt@forchheim.de
Jahrmärkte - Bewerbungsmodalitäten
Marktplatz für die Jahrmärkte sind der Paradeplatz, das Straßenstück südöstlich des Paradeplatzes sowie die Nürnberger Straße bis zur Kreuzung Luitpold/Schönbornstraße.
Gegenstand:
Waren aller Art (keine Trödelware)
Bei ausreichenden Platzverhältnissen können unterhaltende Tätigkeiten i.S.d. § 60b Abs. 1 GewO zugelassen werden.
Termine:
- der erste Sonntag im März
- der Sonntag vor Ostern
- der Sonntag vor Pfingsten
- der erste Sonntag im Oktober
- der erste Sonntag im November (ist der 01.11. ein Sonntag, wird der Markt auf den vorhergehenden Sonntag verlegt)
- der erste Advent
Verkaufszeit:
10:00 bis 17:00 Uhr
In einzelnen Jahren kann es zu Abweichungen kommen!
Platzvergabe:
Für die Jahrmärkte werden grundsätzlich nur Jahresplätze vergeben.
Für eventuell frei bleibende Plätze wird am Markttag ab 08:00 Uhr eine Einzelplatzvergabe durchgeführt. Die Bewerber müssen sich in der ab 07:00 Uhr, auf dem Marktgelände, aufliegenden Liste eintragen.
Bewerbung:
Bewerbungen für einen Jahresplatz müssen im Zeitraum vom 01.11. bis spätesten 31.12. des Vorjahres schriftlich bei der Stadt Forchheim eingereicht werden.
Sie müssen folgende Mindestangaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefonnummer des Bewerbers
- abschließende Aufzählung des Warenangebotes
- Breite, Höhe und Tiefe des Verkaufsstandes
- Art der Verkaufseinrichtung (Verkaufsmobil / Marktstand)
- Bedarf an Strom / Wasser / Abwasser
Platzgeld:
Jahresplätze: 4,00 € pro Tag / lfd. Frontmeter, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Einzelbewerber: 5,50 € pro Tag / lfd. Frontmeter, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kontakt:
Herr Kraft
09191/714-403
09191/714-468
veranstaltungsamt@forchheim.de
Frau Freund
09191/714-132
09191/714-468
veranstaltungsamt@forchheim.de
Weihnachtsmarkt - Bewerbungsmodalitäten
Zulassungsanträge (Bewerbungen) für den Weihnachtsmarkt 2025 (01.12. - 24.12.2025) sind vom 01.02. bis spätestens 31.03.2025 schriftlich (Posteingangsstempel der Stadt Forchheim) bei der Stadt Forchheim, Veranstaltungsamt, Klosterstr. 6, 91301 Forchheim oder online über das Bewerbungsformular (siehe untenstehenden Link) einzureichen. Nach dem 31.03.2025 eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Folgende Angaben müssen in der Bewerbung enthalten sein:
- Name, ständige Anschrift und Geburtsdatum des Gesellschafters, ggf. Rechtsform sowie Telefonnummer und E-Mail
- Beschreibung der Art des Geschäftes (Farbfoto und Preisliste ist beizufügen)
- Reisegewerbekarte/Gewerbeanmeldung
- Für genehmigungspflichtige Fliegende Bauten: Prüfbuchnummer, Auflagen im Prüfbuch und dessen Art, Ausstellungsbehörde des Prüfbuches, bis wann ist die Ausführungsgenehmigung gültig
- Angabe über Frontlänge, Frontlänge inkl. Vordach, Tiefe, Tiefe inkl. Vordach, Höhe
- Anschlussart und deren Anzahl, Stromanschlusswerte in KW, Bedarf an Wasser-/ Abwasseranschlüssen
- Kommt es bei Betrieb des Geschäftes zu folgenden Einsätzen:
- Speisefett
- Flüssig- oder Treibgas - Anzahl der Wohn- und Mannschaftswägen mit breiten und längen Angaben sowie den dazu benötigten Stromanschlüssen
- Anzahl der Packwägen und Zugmaschinen mit breiten und längen Angaben
- Anzahl der Kühlwägen mit breiten und längen Angaben, Standplatz des Kühlwagens sowie den dazu benötigten Stromanschlüssen
- Bestätigung, dass alle für den Betrieb einschlägigen Vorschriften erfüllt sind und notwendige Genehmigungen und Versicherungen bestehen
Änderungen in den vorstehenden Angaben sind spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist mitzuteilen.
Bewerbungen ohne diese Angaben können nicht berücksichtigt werden. Bereits eingereichte Bewerbungen, die vorstehende Angaben nicht enthalten, müssen bis zum o.g. Termin ergänzt werden.
Der Eingang der Anträge wird nicht bestätigt. Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz. Die Stadt Forchheim teilt die Verkaufsplätze für die gesamte Dauer des Marktes zu.
Es gelten die Vergaberichtlinien der Stadt Forchheim für den Forchheimer Weihnachtsmarkt i.d.F.v. 27.05.2011.
Eine Haftung dafür, dass der Weihnachtsmarkt 2024 tatsächlich oder zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird nicht übernommen.
Informationen:
PDF Bewerbung für Schausteller und Beschicker (genehmigungspflichtige Fliegende Bauten)
PDF Bewerbung für Schausteller und Beschicker (nicht genehmigungspflichtige Fliegende Bauten)
Informationen zum Weihnachtsmarkt
Kontakt:
Herr Kraft
09191/714-403
09191/714-468
veranstaltungsamt@forchheim.de
Frau Freund
09191/714-132
09191/714-468
veranstaltungsamt@forchheim.de
Wochenmarkt - Platzvergabe
Der Wochenmarkt findet auf Grund von Umbaumaßnahmen des Paradeplatzes auf dem Marktplatz statt.
- Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
- Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
- Rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des lebenden Viehs
Platzvergabe:
Die Vergabe erfolgt durch das Veranstaltungsamt.
Platzgeld:
1,00 € pro m² / Tag, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kontakt:
Herr Kraft
09191/714-403
09191/714-468
veranstaltungsamt@forchheim.de
Frau Freund
09191/714-132
09191/714-468
veranstaltungsamt@forchheim.de
Wanderlager
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Beginn des Wanderlagers vorliegen.
Die Anzeige kann formlos erfolgen, muss aber folgende Mindestinhalte aufweisen:
- Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Name und Anschrift desjenigen auf dessen Rechnung die Waren vertrieben werden
- Art der öffentlichen Ankündigung (z. B. Prospekte, Zeitungsanzeige o. ä.)
Weiterhin müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Wortlaut der öffentlichen Ankündigung (Kopie der Prospekte, Muster der Zeitungsanzeige)
- Reisegewerbekarte des Veranstaltungsleiters vor Ort
- Ggf. Reisegewerbekarte / Gewerbeanmeldung des Gewerbetreibenden
Kosten:
Die Bestätigung der Durchführung eines Wanderlagers ist gebührenfrei.
Die Ablehnung eines Wanderlagers ist mit Kosten i.H.v. 30€-300€ verbunden.
Kontakt:
Ordnungs- und Gewerbeamt
Sattlertorstr. 5 - 1. Stock
Vergabe von Veranstaltungsflächen
Veranstaltungsamt
Veranstaltungsorganisation und Planung
Herr Kraft
09191 714-403
veranstaltungsamt@forchheim.de
Frau Freund
09191 714-132
veranstaltungsamt@forchheim.de