Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Helm oder Sicherheitsgurt tragen bzw. anlegen können, können auf Antrag von der Gurt- und Helmpflicht befreit werden.
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung muss müssen von einem Arzt bestätigt werden.
Gebühren:
- befristet für ein Jahr: 30 €
- Dauergenehmigung: 50 €