Auskunftssperre beantragen
Die Meldebehörde darf einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) an Dritte erteilen.
Bei Glaubhaftmachung einer Gefährdung für Leben, Gesundheit oder ähnlicher schutzwürdiger Interessen kann auf schriftlichen Antrag der Auskunftserteilung widersprochen werden.
Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres und kann auf Antrag verlängert werden.
Bitte wenden Sie sich zur Einrichtung einer Auskunftssperre persönlich an das Einwohnermeldeamt.