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Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlungen werden vom Oberbürgermeister der Stadt Forchheim mindestens einmal im Jahr einberufen. Diese finden gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) u.a. statt.

Dabei werden die wichtigsten Entwicklungen in der Stadt präsentiert.


Wie sieht Fortschritt in Forchheim aus?


Fragen und Antworten

Welchen Zweck erfüllen die Bürgerversammlungen?

Die Bürgerversammlungen sind eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger*innen in der Kommune. Sie dienen der Information der Bürger*innen sowie der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.

Die Bürgerversammlungen sollen die Bürgernähe und Bürgerengagement fördern und die Bürgerbeteiligung verbessern. Das bedeutet, die Wünsche der Einwohner*innen bei künftigen Verwaltungsentscheidungen sollen berücksichtigt werden.

Hier können Bürger*innen direkt mit der Verwaltungsspitze ins Gespräch kommen.

Welchen Vorteil haben die Bürgerversammlungen für mich?

Sie als Bürgerin bzw. Bürger haben das Privileg, in unserem demokratisch geführten Land Ihr Mitbestimmungsrecht nutzen zu können. In den Bürgerversammlungen können Sie sich dadurch sowohl an politischen als auch an gesellschaftlichen Entscheidungen in unserer Stadt beteiligen.

Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Fragen und Anliegen direkt an die Stadtspitze und Stadtverwaltung zu stellen und somit aktiv am Stadtgeschehen teilzunehmen.

Die gestellten Themen werden für die Prüfung und Bearbeitung durch die Fachämter gesammelt und haben daher für die Verwaltung einen hohen Stellenwert.

Wer kann an den Bürgerversammlungen teilnehmen?

Zu den öffentlichen Bürgerversammlungen sind alle Einwohner*innen des Stadtgebiets Forchheim herzlich eingeladen.

Rede- und antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeindeangehörigen, die in der Stadt eine Wohnung haben. Der Begriff der Wohnung ist nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes. Eigenschaften wie das Alter, die Staatsangehörigkeit oder die Dauer des Wohnens sind für hier grundsätzlich ohne Bedeutung, d.h. auch Jugendliche haben z.B. ein Rede- und Antragsrecht.

Wie kann man an den Bürgerversammlungen teilnehmen?

Eine Einladung zu den Bürgerversammlungen erfolgt ca. vier Wochen vorher durch Bekanntmachung in den städtischen Medien und auf unserer Website, sowie in der örtlichen Presse.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Interessierte Bürger*innen können persönlich oder auch online teilnehmen. Die Veranstaltungsorte bzw. Online-Links entnehmen Sie bitte den Einladungen. Sie finden die Informationen auch hier auf dieser Seite unter den aktuellen Bürgerversammlungsterminen.

Wer ist bei den Bürgerversammlungen vertreten?

Neben dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und der Bürgermeisterin nehmen sowohl Referatsleiter*innen der Stadtverwaltung Forchheim als auch Leiter*innen der einzelnen Fachbereiche und Ämter teil. Auch Stadträt*innen sind bei den Bürgerversammlungen vor Ort. Ebenso besuchen die Forchheimer Bürger*innen sowie die örtlichen Medien - in der Regel - die Versammlungen.

Wie laufen die Bürgerversammlungen ab?

Zunächst begrüßt der Oberbürgermeister zusammen mit der Bürgermeisterin und dem Bürgermeister die Anwesenden und berichtet über die aktuellen Entwicklungen in der Stadt, wie z.B. Baumaßnahmen.

Im Anschluss haben die Bürger*innen die Möglichkeit Fragen zu stellen und ihre Anliegen vorzubringen. Die online zugeschalteten Teilnehmenden können sich über einen Chat beteiligen.

Auch vorab schriftlich bei der Stabstelle Corporate Communication der Stadt Forchheim eingereichte Themen werden bei den Bürgerversammlungen behandelt.

Wie erfolgt die Themenauswahl?

Die Einberufung einer Bürgerversammlung erfolgt ausschließlich durch den Oberbürgermeister. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt unter Angabe von Ort und Zeit im Forchheimer Stadtanzeiger, auf der städtischen Website und auf den sozialen Kanälen der Stadt Forchheim sowie per Pressemitteilung an die örtlichen Medien.

Die Tagesordnung der Bürgerversammlung wird vom Oberbürgermeister im Vorfeld festgelegt und basiert auf den bereits eingegangenen Anfragen der Bürger*innen, den aktuellen Themen der Stadt Forchheim und Angelegenheiten im Stadtgebiet.

Im Anschluss können in der offenen Diskussionsrunde jeder Bürgerversammlung weitere Themen eingebracht werden.