Das Parken ist nur innerhalb klar markierter oder beschilderter Flächen in der verkehrsberuhigten Zone am und rund um den Paradeplatz erlaubt. Fahrzeuge, die außerhalb dieser gekennzeichneten Bereiche abgestellt werden, werden ohne Ausnahme verwarnt bzw. auch mit Bußgeldern belegt. Für behinderte Mitmenschen wurden hinter der sog. „Alten Wache“ Stellplätze geschaffen.
Die Stadt Forchheim stellt hier eine konsequente Überwachung der Parkregelungen sicher, um die Verkehrsordnung durchzusetzen und das Verkehrsaufkommen zu entzerren.
Verkehrsberuhigte Zone am Paradeplatz
Die erweiterte verkehrsberuhigte Zone am Paradeplatz ist in folgenden Bereichen gültig: Einmündung Torstraße bis Hauptstraße, Durchfahrt südlich des Paradeplatzes, Kreisverkehr Paradeplatz, Teilstück Klosterstraße inklusive Abzweig zur Vogelstraße, Vogelstraße zwischen Wiesentstraße und Markplatz, gesamter Marktplatz und Durchfahrt von der Hornschuchallee entlang ehem. Brauhaus zur Tiefgarage und Kreisverkehr - siehe auch beiliegende Grafik aus dem Digitalen Zwilling der Stadt Forchheim https://dz.forchheim.de.
Betroffen ist insbesondere der Bereich Nürnberger Straße zwischen der Torstraße und der Hauptstraße, wo die bisherigen provisorischen Parkplätze aufgehoben wurden. Hierbefinden sich Bushaltestellen, die ab der Fahrplanumstellung am 15.12.24 wieder regelmäßig bedient werden. Um den reibungslosen Ablauf des Bus- und Schülerverkehrs sicherzustellen müssen die Flächen komplett frei sein. Darüber hinausführt das unzulässige Parken in diesem Bereich zu erheblichen Stauungen im Individualverkehr wie bereits in der ersten Woche der Verkehrsfreigabe in beiden Richtungen festzustellen war.
Sicherheit im Fokus
Der Hintergrund dieser Maßnahme liegt in der Behinderung des Schüler- und Busverkehrs durch parkende Fahrzeuge in der verkehrsberuhigten Zone. Besonders in Stoßzeiten führen die Beeinträchtigung der freien Durchfahrt und die Blockade de rBushalte zu Staus, Verzögerungen und Sicherheitsproblemen. „Wir wollen mit der konsequenten Ahndung der Parkverstöße nicht nur die Verkehrsführung verbessern, sondern auch die Sicherheit für Schüler*innen und Fußgänger*innen erhöhen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein, „Die Stadt Forchheim bittet die Bürger*innen um Verständnis und Kooperation bei der Einhaltung der Parkvorschriften. Ziel ist es, die Lebensqualität in unserer Innenstadt zu verbessern und den Paradeplatz als verkehrsberuhigten Raum zu sichern.“
Alle werden aufgefordert, nur die zulässigen Flächen zum Parken zu nutzen oder auf umliegende Parkmöglichkeiten (Tiefgarage Paradeplatz und Parkhaus Kronengarten)auszuweichen. Die Stadtverwaltung macht deutlich: Wer sein Fahrzeug dennoch falschparkt, muss mit Verwarnungen und möglichen Bußgeldern rechnen.