Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973 BGB werden am Samstag, 26.10.2024, um 11.00 Uhr auf dem Rathausplatz zwischen „Bächla“ und Bauzaun der Rathausbaustelle folgende Dinge versteigert:
Ca. 40 Fahrräder, 3 Tretroller, 1 Sackkarre, 1 Fahrradanhänger und sonstige Gegenstände wie z.B. Turnbeutel, Sporttaschen, Bekleidung, Schmuck, Uhren, 1 Schusssichere Weste, 2 Kameras, InEar-Kopfhörer, …
An die Bevölkerung ergeht die Einladung, sich an der Versteigerung rege zu beteiligen. Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr besichtigt werden.
Die Versteigerung der Gegenstände erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die Gegenstände werden „wie gesehen“ versteigert. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird (§ 156 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen die in der Form der Versteigerungen geschlossen werden nicht (§ 312 BGB).
Wer liebgewonnene Dinge vermisst, kann auch im Fundbüro in der Sattlertorstraße 5, 1. Stock vorbeischauen (Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr,
Donnerstag: 08:00 – 17:30 Uhr (durchgehend), Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr). Hier befinden sich derzeit folgende Fundsachen:
- Akustik-Gitarre mit Tasche
- Funkgerät
- Konzertkarten
- Zwillings-Kinderbuggy
- Schlüssel
- Brillen
- Geldbörsen (ohne Dokumente) mit und ohne Geld
- Geldscheine lose
- Mobilfunkgeräte (I-Phone, Smartphone)
- InEar-Kopfhörer (einzeln, paarweise) mit und ohne Ladecase
- Herren und Damen Armbanduhren
- Fitnessarmbänder
- diverser Schmuck
- diverse Rucksäcke
- diverse Sportbeutel und -taschen
- Schirme
- Bekleidung (diverse Jacken, Pullover…)
- Mützen, Hüte, Schals, Stirn- und Halsbänder, Cappys
- Handschuhe (einzeln, paarweise)
- Zweiräder: ca. 20 Damen- und Herrenfahrräder (City-, Trekking-, Mountainbike)
Die Liste der aufgeführten Fundgegenstände beinhaltet auch die Funde aus Bücherei, Amtsgericht, Bus (nur Schmetterling Reisen) und Königsbad (nur Wertsachen wie z.B. Schmuck, Uhren, Geldbörsen und Mobilfunkgeräte) bis September 2024.
Verlorenes in Bahn und Bus (nicht Schmetterling Reisen) gehören zum VGN bzw. ÖPNV und werden in der Regel nicht im Fundbüro der Stadt Forchheim abgegeben.