Auf Waldspaziergänge, Joggen, Radfahren, Gassigehen, Pilzesammeln etc. muss im genannten Bereich zur eigenen Sicherheit am 02.12.23 zwischen 08:00 und 15:00 Uhr verzichtet werden, es besteht Gefahr für Leib und Leben! Entsprechende Kennzeichnungen und Absperrungen der Stadtförsterei sind dringend zu beachten!
Die Beschränkung für Erholungssuchende soll so kurz wie möglich dauern, erklärt die Stadtförsterei, die Rechtsgrundlage für die Maßnahme ist der Art. 33 Abs. 3 des BayNatSchG. Bei Drückjagden wird versucht, das Wild bewusst langsam aus seinen Einständen (etwa aus Dickungen, Brombeerverhauen, Schilfgürteln etc.) heraus und in Bewegung zu bringen, um einen sicheren Schuss zu ermöglichen.