Nützliches, Alltägliches und bisweilen auch Kurioses kommt dabei, nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973 BGB, unter den Hammer. Darunter sind unter anderem Fahrräder, Sporttaschen, Kleidung, Kinderwagen sowie Kopfhörer, Schirme uvm.
An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung, sich an der Versteigerung rege zu beteiligen. Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung von 10.30 Uhr bis 11 Uhr besichtigt werden.
Die Versteigerung der Gegenstände erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die Gegenstände werden "wie gesehen" versteigert.
Update-Hinweis vom 27.10.2023: Die Liste der zu versteigernden Gegenstände wurde angepasst.