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Hochwasserschutz Kersbach geht in die Umsetzung

Passend zur Übergabe regnete es immer wieder: Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein nahm am 27. Juli 2023 von Landrat Dr. Hermann Ulm den Bescheid zum Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz Kersbach offiziell entgegen. Damit gehen der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens und Maßnahmen im Bereich von drei externen Gräben im Stadtteil Kersbach der Stadt Forchheim nun in die Realisierung:

Vier Männer und eine Frau stehen auf einem Weg vor einer Wiese. Zwei Männer schütteln sich die Hände. Einer hält eine Urkunde in der Hand. Die Personen lächeln alle.

V.l.n.r.: René Franz, Referatsleiter des städtischen Bauamtes, Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein, Landrat Dr. Hermann Ulm, Lisa Köse-Andre, Geschäftsbereichsleiterin Bauen und Umwelt und Markus Heilmann, Sachbearbeiter Wasserrecht, Fachbereich Naturschutz, Wasserrecht vor Ort in Kersbach.

„Noch nie habe ich einen so wichtigen Bescheid überreicht!“, stellte Landrat Ulm fest, der wie der Oberbürgermeister von einem Meilenstein für die Stadt sprach. Die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens durch das Landratsamt Forchheim mit der Planfeststellung war nun vollbracht.

„Die Odyssee der nach und nach getätigten Einwendungen und Auflagen beteiligter Träger war durchaus bemerkenswert.“, konstatiert Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein und führt dies genauer aus: „Allein die jüngsten Verzögerungen des staatlichen Bauamtes Bamberg, die am letzten Tag der Einwendungsfrist mit einem Entwurf eines straßenbegleitenden Radweges aus den 90er Jahren vorstellig wurden, zeigt den mitunter reduzierten Umsetzungswillen der zu beteiligenden Fachbereiche. Auch dieses Problem konnte unsere Stadtplanung durch eine eigene Vereinbarung lösen. Insgesamt hätte ich mir mehr Gemeinschaftlichkeit zum Wohle der Bürger*innen gewünscht. Ein großes Dankeschön geht an unseren Staatsminister für Umwelt, Thorsten Glauber, der sich mit seinem Team unermüdlich für die Belange Forchheims und Kersbachs eingesetzt hat.“

„Nun liegt der Ball bei uns!“, kommentierte der Referatsleiter des städtischen Bauamtes, René Franz, der sofort in die Planung und Vergabe einsteigen möchte, damit im nächsten Jahr die Bagger rollen können. Vor allem muss zunächst die Förderung der auf rund 6 Millionen Euro veranschlagten Baumaßnahme gesichert werden: Die Stadtverwaltung erwartet eine staatliche Förderung von 65 Prozent.

Um den Hochwasserschutz für Kersbach zu gewährleisten, erhält das geplante Hochwasserrückhaltebecken (HWRB), am Ortsende Richtung Effeltrich nahe am alten Brotbackhaus, ein Gesamtspeichervolumen von rund 51.000 Kubikmetern Sehr viele Laster mit Erdaushub werden erst einmal rollen müssen. Doch angesichts des immensen Nutzens für den Stadtteil und seine neuen Baugebiete – ein umfangreicher Überschwemmungsschutz bei Starkregenereignissen - ist das ein Umstand, den man hier wohl gerne in Kauf nehmen sollte.

Rückblick:

Große Teile von Kersbach sowie große Bereiche der umliegenden Gemeinden wurden im Juli 2007 durch extreme Niederschläge überflutet. Die Bilanz waren enorme Schäden und die Vernichtung von Vermögenswerten. In Poxdorf ertrank eine Frau in ihrer Kellerwohnung.

Seit dem Jahr 2007 ein drängendes Thema, hat hatte die Stadt Forchheim mit den Antrags- und Planunterlagen die Planfeststellung für das Rückhaltebecken im Januar 2022 beim Landratsamt Forchheim beantragt und die Antrags- und Planunterlagen ausgelegt.

Zum Hochwasserschutz des Stadtteils Kersbach soll deswegen südwestlich des Kindergartens ein Hochwasserrückhaltebecken erstellt werden. Der Weg dorthin war lang:

Zwar wurde kurz nach dem Hochwasser ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept" für den betroffenen Raum erarbeitet. Doch die Gründung eines Zweckverbandes mit den Nachbargemeinden, auf den die Stadt Forchheim großen Wert gelegt hätte, scheiterte 2012 nach jahrelangen Verhandlungen. Seitdem hat die Stadt Forchheim an einer eigenen Lösung gearbeitet. Die aus den erforderlichen Umplanungen folgenden Verhandlungen zum Grunderwerb von privaten Eigentümern scheiterten endgültig 2017, so dass erneut Umplanungen vorgenommen werden mussten. Mit dem Wasserwirtschaftsamt konnten 2018 die Bewertung der ökologischen Gewässerstrukturmaßnahmen abgestimmt werden, so dass das Planfeststellungsverfahren im Herbst 2018 wieder aufgenommen werden konnte. Im Juni 2019 gab der Stadtrat in einer Sondersitzung grünes Licht für das Konzept.

Die Stadt Forchheim reichte 2021 die Planfeststellungsunterlagen beim Landratsamt Forchheim ein, welches federführend die Planfeststellung durchgeführt hat. Dabei kam es bei einem Träger öffentlicher Belange zu Einwendungen, die nicht alleine vom Landratsamt abgewogen werden konnten. Diese Lösungsfindung beschäftigte die Stadt Forchheim, sodass erst im Frühjahr 2023 die vollständigen und aus Sicht der Stadt Forchheim genehmigungsfähigen Unterlagen zur Planfeststellung eingereicht werden konnten.

Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und Planfeststellungsunterlagen liegt in der Zeit vom 08. August 2023 bis einschließlich 21. August 2023 während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts) öffentlich aus. Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Zusätzlich wird der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die Ausfertigung des Bescheids samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar sein:

http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasserrecht/fb_wasserrecht.php