Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2024 begonnen und im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Ein realistischer Nutzungsbeginn dieser Einrichtung wird das Betreuungsjahr 2025/2026 sein.
Das Gebäude hat eine Bruttogrundfläche von ca. 1.500 m² und wird in zweigeschossiger Bauweise errichtet. Die Nutzfläche beträgt ca. 1.400 m². Im Erdgeschoss befinden sich der halb öffentliche Bereich, sowie die Kinderkrippe. Im Obergeschoss sind der Personalbereich, Mehrzweckraum und der Kindergarten zu finden. Der zweigeschossige, nicht unterkellerte Baukörper besteht aus vier kleineren Kreisformen, welche sich in einen größeren Kreis, die Grundform einschieben. Die Baukörperform spiegelt die verschiedenen Funktionsbereiche (Kinderkrippe, Kindergarten und Allgemeinbereich) wider.
Durch den innovativen Bau und den Einsatz moderner Materialien wird eine nachhaltige Entwicklung gefördert. Das Gebäude ist als Holzbau auf einer STB Bodenplatte geplant. Die Wände werden als Holzständerwände ausgeführt und die Decken aus Massivholz. Die Dächer sind als Flachdächer angedacht. Die Fassade wird als vorgehängte Holzlamellenstruktur ausgeführt.
Die Nutzung soll im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages mit dem*der zukünftigen Träger*in geregelt werden und ist langfristig geplant. Dieser Träger hat Miet- und Betriebskosten sowie die Instandhaltung des Gebäudes und der zu tragen. Die Räumlichkeiten werden von der Stadt Forchheim im Innen- und Außenbereich komplett ausgestattet und zur Nutzung überlassen.
Der*die zukünftige Träger*in muss u.a. die Anerkennung als Träger*in der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII besitzen, ein pädagogisches Konzept und ein Personalkonzept vorlegen und hat bei der Versorgung mit Mittagessen die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Tageseinrichtungen zu erfüllen.
Die Öffnungszeiten der Einrichtung sollen an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden. Die Betreuungsplätze werden von der Stadt Forchheim als bedarfsnotwendig anerkannt, die erforderliche Betriebserlaubnis muss vorliegen.
Ausführliche Informationen sind auf der städtischen Homepage www.forchheim.de unter "Amtliche Bekanntmachungen" oder im Amtsblatt Nr. 13 vom 23. Juni 2023, S. 20 - 22 abgedruckt bzw. liegen zur Einsicht im Amt für Jugend, Bildung, Sport und Soziales, Klosterstr. 6 in 91301 Forchheim zu den Öffnungszeiten aus.
Die Interessenbekundung ist schriftlich im verschlossenen Umschlag bis zum 28.07.2023 an folgende Anschrift einzureichen:
Amt für Jugend, Bildung, Sport und Soziales
Stichwort: "Interessenbekundungsverfahren Kindertageseinrichtung Burk"
Klosterstr. 6
91301 Forchheim