Bestattungsunternehmen bzw. Personen, die zur Anzeige eines Sterbefalls verpflichtet sind, werden gebeten, alle zur Beurkundung anstehenden Sterbefälle im Ordnungsamt der Stadt Forchheim (Sattlertorstraße 5, Zi.Nr. 104) abzugeben.
Bestattungsunternehmen bzw. Personen, die zur Anzeige eines Sterbefalls verpflichtet sind, werden gebeten, alle zur Beurkundung anstehenden Sterbefälle im Ordnungsamt der Stadt Forchheim (Sattlertorstraße 5, Zi.Nr. 104) abzugeben.