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Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen gesucht – Die Stadt Forchheim braucht Sie!

Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein ruft Sie, die Bürger*innen der Stadt Forchheim zur Mithilfe auf: Die nächste Wahl, die bayerische Landtags- und Bezirkstagswahl, findet am 08.10.2023 statt: Das Wahlamt der Stadt Forchheim weist darauf hin, dass die Durchführung von Wahlen eine aufwändige und kosten- bzw. personalintensive Großorganisation bedeutet. Allein in der Stadt Forchheim werden pro Wahltag ca. 270 wahlberechtigte Helfer*innen benötigt.

Wahlurne

Wahlurne Foto: freepik

Selbstverständlich wird bei Wahlen das gesamte Verwaltungspersonal der Stadt Forchheim zum Wahldienst herangezogen – diese Personenzahl reicht jedoch nicht aus, um alle Wahllokale in Forchheim ausreichend zu besetzen.Oberbürgermeister Dr. Kirschstein erläutert die Tätigkeit als Wahlherlfer*in:

„Für Sie besteht die Möglichkeit Demokratie nicht nur „hautnah“ zu erleben, sondern diese auch zu unterstützen. Deshalb möchte Sie die Stadt Forchheim herzlich einladen und bitten, sich als Wahlhelfer*in freiwillig zu melden. Als Wahlhelfer*in sorgen Sie für den reibungslosen Ablauf einer Wahl im Wahllokal und zählen am Ende der Wahlhandlung die Stimmen aus. Sie arbeiten mit weiteren erfahrenen Wahlhelfern im Team zusammen und benötigen deshalb keine besonderen Vorkenntnisse. Selbstverständlich werden jedoch alle Mitglieder eines Wahlvorstandes vor jeder Wahl in einer gemeinsamen Veranstaltung gründlich über ihre Aufgaben unterrichtet, so dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Abstimmung und der Ermittlung des Stimmenergebnisses gesichert ist. Die Wahlhelfer*innen werden von ihrem Wahlvorstand in eine Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt. Lediglich abends bei der Auszählung der Stimmen ab 18.00 Uhr, sind dann alle Wahlhelfer*innen eines Wahllokales zusammen anwesend. Soweit möglich, werden wir versuchen, Sie in einem Ihrem Wohnsitz nahgelegenen Wahllokal einzusetzen.

Voraussetzung für die Meldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer*in ist, dass Sie in Forchheim stimmberechtigt sind (Voraussetzungen: das 18. Lebensjahr vollendet, deutsche Staatsangehörigkeit, seit mind. drei Monaten in Forchheim wohnhaft, nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen).

Alle Wahlhelfer erhalten in Forchheim für den Wahlsonntag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Ansprechpartner für die Meldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer*in ist beim Wahlamt der Stadt Forchheim Herr Daniel Knorr, Tel.: 09191/714-230, wahlamt@forchheim.de.

Für Ihre freiwillige Meldung als Mitglied eines Wahlvorstandes bedanke ich mich bereits im Voraus.“