Gesuche um Gewährung eines Stipendiums können von Studierenden an einer Universität, einer dieser gleichstehenden Hochschule oder einer Fachhochschule eingereicht werden. Die Antragsteller sollten sich in der Regel mindestens im 3. Semester des Studienzweiges befinden.
Weitere Voraussetzungen sind, dass der*die Studierende selbst, oder dessen*deren Eltern, in Forchheim 3 Jahre vor Beginn des Studiums, ihren ununterbrochenen Hauptwohnsitz hatten und diesen Wohnsitz während des Studiums beibehalten.
Die Ausreichung des Stipendiums erfolgt nur unter der Voraussetzung der persönlichen Teilnahme an der Stipendienverleihung. Ein*e Vertreter*in (Eltern, Geschwister) kann zur Entgegennahme entsendet werden.
Die Bewilligung des Stipendiums erfolgt entsprechend dem Stiftungszweck nach einkommensabhängigen Kriterien. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht.
Gesuche um Gewährung eines Stipendiums, sind bis spätestens 13.01.2023 bei der Stadt Forchheim einzureichen.
Die hierzu unbedingt erforderlichen Antragsformulare, sind ab November 2022 in der Finanzverwaltung Schulstr. 2, I. Stock, Zi.Nr. 119 erhältlich, oder unter Telefon-Nr. 714-238 und im Internet unter www.forchheim.de/content/georg-mayer-franken-lebert-stiftung.
Über die Zahl und die Höhe der Stipendien wird der Stiftungsausschuss des Stadtrates entscheiden.
Forchheim, den 10.10.2022
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister