Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Die erforderliche Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 0,8 ha umfasst in der Gemarkung Burk die Flurstücke 190, 190/1, 190/2, 192, 3533/6, 3533/7 und sind in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Forchheim, 11.07.2022
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
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