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Bekanntmachung: Vorbereitende Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch im künftigen Sanierungsgebiet

I. Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorbereitende Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch im künftigen Sanierungsgebiet

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung vom 15.12.2020 für den Bereich entlang der Hauptstraße (Fußgängerzone) einschließlich Rathaus, Martinschule und Kaiserpfalz die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Zweck der vorbereitenden Untersuchungen

Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden. Dabei sollen auch die Träger öffentlicher Belange, soweit deren Interessen berührt sind, befragt werden.

Auskunftspflicht und Vorarbeiten

Auf die Auskunftspflicht und auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß § 138 BauGB, sowie auf die Regelung von Vorarbeiten auf Grundstücken gemäß § 209 BauGB wird hingewiesen.

Durchführung der Untersuchung

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hat der Stadtrat den Sanierungstreuhänder (GWS) und das Büro P4 aus Nürnberg beauftragt. Der Sanierungsträger wird mit den in Frage kommenden Eigentümern, Mietern und Pächtern Kontakt aufnehmen und die notwendigen Erhebungen durchführen. Diese Erhebungen sind Voraussetzung für eine spätere förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch eine besondere Sanierungssatzung.

Einsichtnahme Lageplan

Der beigefügte Lageplan der Stadt Forchheim über die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebiets „entlang der Hauptstraße (Fußgängerzone) einschließlich Rathaus, Martinschule und Kaiserpfalz“ kann im Stadtbauamt der Stadt Forchheim während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Grund der derzeitigen Corona-Pandemie wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Hinweis

Der Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.


Forchheim, 20.06.2022
STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister

 

Anlage: Übersichtslageplan zur Stadtsanierung Forchheim - Vorbereitung der Sanierung