Zweck der vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden. Dabei sollen auch die Träger öffentlicher Belange, soweit deren Interessen berührt sind, befragt werden.
Auskunftspflicht und Vorarbeiten
Auf die Auskunftspflicht und auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß § 138 BauGB, sowie auf die Regelung von Vorarbeiten auf Grundstücken gemäß § 209 BauGB wird hingewiesen.
Durchführung der Untersuchung
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hat der Stadtrat den Sanierungstreuhänder (GWS) und das Büro P4 aus Nürnberg beauftragt. Der Sanierungsträger wird mit den in Frage kommenden Eigentümern, Mietern und Pächtern Kontakt aufnehmen und die notwendigen Erhebungen durchführen. Diese Erhebungen sind Voraussetzung für eine spätere förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch eine besondere Sanierungssatzung.
Einsichtnahme Lageplan
Der beigefügte Lageplan der Stadt Forchheim über die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebiets „entlang der Hauptstraße (Fußgängerzone) einschließlich Rathaus, Martinschule und Kaiserpfalz“ kann im Stadtbauamt der Stadt Forchheim während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Grund der derzeitigen Corona-Pandemie wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Hinweis
Der Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
Forchheim, 20.06.2022
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
Anlage: Übersichtslageplan zur Stadtsanierung Forchheim - Vorbereitung der Sanierung