I. Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/9 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Reuth, Bereich südlich der Wiesent, westlich der St 2236, gegenüber Festplatz Reuth, „Bei der Mühle“ Kindertageseinrichtung
Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung vom 23.02.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/9 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Reuth, Bereich südlich der Wiesent, westlich der St 2236, gegenüber Festplatz Reuth, „Bei der Mühle“ Kindertageseinrichtung, gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Bei einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden Hürden festgestellt, die eine Umsetzung der Kindertageseinrichtung an diesem Standort verhindern. Aus diesem Grund soll die neue Kindertageseinrichtung neben dem Sportplatz in Reuth realisiert werden.
Daher hat der Stadtrat der Stadt Forchheim in seiner Sitzung vom 24.05.2022 die Einstellung des bisherigen Verfahrens beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.02.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Forchheim, 20.06.2022
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
Anlage: Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/9 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Reuth, "Bei der Mühle" Kindertageseinrichtung