Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Die erforderliche Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.
STAND DES BAULEITPLANVERFAHRENS
- Aufstellung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Öffentliche Auslegung
- Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 1,0 ha umfasst in der Gemarkung Reuth das Flst. Nr. 563/1 gesamt und die Flst. Nrn. 559/1 und 44/2 zum Teil und ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Forchheim, 20.06.2022
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
Anlage: Bebauungs- und Grünordnungsplan, Gebiet Forchheim-Reuth, Am Sportplatz, Kindertageseinrichtung