Aktuell sind Jahrmärkte gem. § 10 Abs. 3 der 15. BayIfSMV sowieso untersagt. Hinzu kommt nun für weitere Termine, dass aufgrund der Bausituation am zentralen Paradeplatz die Infrastruktur zur Betreibung der Marktstände nicht vorhanden ist, es fehlt u.a. an Wasser- und Stromanschlüssen, Platz für Toilettenanlagen und zum Parken. Die Jahrmärkte sind auf den bisher angestammten Flächen nicht durchführbar.
Ein anderer Ausweichort als Alternative mit Bezug zur Innenstadt und mit ausreichender Infrastruktur (Strom, Wasser, Toiletten) bietet sich für die Veranstaltung nicht.
„Ich sehe das Thema Jahrmarkt als Innenstadtevent zusammen mit dem verkaufsoffenen Sonntag - die Wirkung des Jahrmarktes auf die Innenstadt ist vorrangig. Wir würden dem guten Namen unseres Jahrmarktes schaden, würden wir versuchen, die Veranstaltung auf einen Standort außerhalb zu verlegen. Deshalb ist eine generelle Absage der Jahrmärkte für die Dauer der Umgestaltung des Paradeplatzes geboten. Wir hoffen, dass zum Herbst 2023 wieder unsere Jahrmärkte stattfinden können“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein,
Die Standbetreiber*innen werden in diesen Tagen von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.