Ein persönlicher Besuch in den Referaten und Ämtern der Stadtverwaltung Forchheim (außer im Einwohnermeldeamt) ist nach vorheriger Terminvereinbarung gerne durchführbar. Es wird aber darum gebeten, nur dringliche, unaufschiebbare Angelegenheiten persönlich vorzubringen und, soweit möglich, das Anliegen digital oder telefonisch zu erledigen. Die üblichen Telefon- und E-Mail-Kontakte sind hier einzusehen, die telefonische Erreichbarkeit richtet sich nach den üblichen Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchgehend und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Über das zentrale Postfach buergeranfrage@forchheim.de können dringliche unaufschiebbare Anliegen ebenfalls beantwortet werden. Die zentrale Telefonvermittlung der Stadt Forchheim erreichen Sie unter 09191 714-0. Die Anfrage wird an die jeweilige Fachdienststelle weitergeleitet. Für den Parteiverkehr bei der Stadtverwaltung Forchheim gelten folgende Regelungen:
- Beim Besuch der Behörde ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Wird in dringenden unaufschiebbaren Anliegen ein Besuchstermin im jeweiligen Fachbereich vereinbart, muss das Formblatt „Besucherfragebogen eingeschränkter Publikumsverkehr“ vor Einlass vollständig und unterschrieben an der Eingangstür vorgelegt werden. Dieser Besucherfragebogen vor Ort erhältlich und ist auch auf der städtischen Homepage Forchheim.de verlinkt.
- Zum Termin holen die jeweiligen Sachbearbeiter*innen die Personen an den Türen ab und führen diese in die jeweiligen Büros.
- Es ergeht die dringende Bitte, in wichtigen, unaufschiebbaren Angelegenheiten VORHER telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen!