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Planfeststellung Hochwasserrückhaltebecken Kersbach startet

Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Kersbach kann endlich auf die Zielgerade gehen: Seit dem Jahr 2007 ein drängendes Thema, hat die Stadt Forchheim mit den Antrags- und Planunterlagen die Planfeststellung für das Rückhaltebecken beantragt. Ab Mittwoch, 12. Januar, liegen die Antrags- und Planunterlagen aus.

Die Planunterlagen umfassen mehrere Aktenordner. Im Bild: Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein (rechts) und der Leiter des Tiefbauamtes, Werner Schaup.

Rückblick: Große Teile von Kersbach sowie große Bereiche der umliegenden Gemeinden wurden im Juli 2007 durch extreme Niederschläge überflutet. Die Bilanz waren enorme Schäden und die Vernichtung von Vermögenswerten. In Poxdorf ertrank eine Frau in ihrer Kellerwohnung.

Zum Hochwasserschutz des Stadtteils Kersbach soll deswegen südwestlich des Kindergartens ein Hochwasserrückhaltebecken erstellt werden. Der Weg dorthin war lange:

Zwar wurde kurz nach dem Hochwasser ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept" für den betroffenen Raum erarbeitet. Doch die Gründung eines Zweckverbandes mit den Nachbargemeinden, auf den die Stadt Forchheim großen Wert gelegt hätte, scheiterte 2012 nach jahrelangen Verhandlungen. Seitdem hat die Stadt Forchheim an einer eigenen Lösung gearbeitet. Die aus den erforderlichen Umplanungen folgenden Verhandlungen zum Grunderwerb von privaten Eigentümern scheiterten endgültig 2017, so dass erneut Umplanungen vorgenommen werden mussten. Mit dem Wasserwirtschaftsamt konnten 2018 die Bewertung der ökologischen Gewässerstrukturmaßnahmen abgestimmt werden, so dass das Planfeststellungsverfahren im Herbst 2018 wieder aufgenommen werden konnte. Im Juni 2019 gab der Stadtrat in einer Sondersitzung grünes Licht für das Konzept.

Um den Hochwasserschutz für Kersbach zu gewährleisten, erhält das geplante Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) ein Gesamtspeichervolumen von rund 51.000 Kubikmetern. Das Aushubmaterial soll dabei unmittelbar neben dem HWRB aufgeschüttet werden – und nicht kostenintensiv über weite Strecken transportiert und deponiert werden. Der dadurch entstehende Erdhügel wird unmittelbar nach dem Bau durch die Stadt Forchheim landschaftsplanerisch gestaltet und soll künftig als „Freizeithügel“ dienen.

Die Gesamtkosten liegen bei rund 6 Millionen Euro, 35 Prozent davon trägt die Stadt Forchheim, die restlichen 65 Prozent der Freistaat.

„Es fehlte nie am Willen der städtischen Behörden, einen Hochwasserschutz für Kersbach zu planen und zu bauen“, stellt Tiefbauamtsleiter Werner Schaup heraus.  „Forchheim steht seit langem bereit, mit dem Bau des Rückhaltebeckens zu beginnen“, sagen Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein und Tiefbauamtsleiter Werner Schaup unisono, doch die „immer wieder neuen Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes und des Umweltministeriums sind teilweise irritierend gewesen“. 

Die entsprechenden Antrags- und Planunterlagen liegen vom 12.1. bis 11.2. sowohl beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 2-4 als auch beim Landratsamt Forchheim in der Dienststelle Ebermannstadt, Oberes Tor 1, zur Einsichtnahme aus. Dabei sind die aktuell gültigen Corona-Regeln zu beachten. Die Antrags- und Planunterlagen können auch im Internet unter

https://www.lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasserrecht/Bekanntmachungen/bekanntmachungen.php

eingesehen werden. Etwaige Einwendungen, Äußerungen und Fragen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen sind spätestens bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist zu erheben. Mit Ablauf der Einwendungs- bzw. Änderungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titel beruhen.