Auf Beschluss des Stadtrates im Juli hatte die Stadtverwaltung die städtischen Kitas schon entsprechend ausgestattet. „Nun möchten wir auch den anderen Kitas im Stadtgebiet anbieten, bei der die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte behilflich zu sein. Zudem wollen wir als Stadt auch selbst finanziell bezuschussen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein das Förderangebot der Stadtverwaltung, „Die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten stellt sicher eine sinnvolle und auch von den Eltern gewünschte Maßnahme dar. Wir wollen die Sache jetzt unbedingt beschleunigen!“
Das bedeutet, neben dem Anteil des Freistaates Bayern in Höhe von fünfzig Prozent der Anschaffungskosten übernimmt die Stadt die anderen fünfzig Prozent. Dabei geht sie bei den förderfähigen Kosten, die sie ergänzend um maximal 1.750 EUR zum Zuschuss des Freistaates Bayern erhöht (also auf dann hundert Prozent der förderfähigen Kosten), in Vorleistung. Dies gilt natürlich auch für diejenigen Kitas, die schon Lüftungsgeräte erworben haben.
Die Anschaffung der Technik erfolgt gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe“ der bayerischen Staatsregierung. Voraussetzung laut Förderrichtlinie ist es u.a., dass nur Gruppen- und Funktionsräume mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden dürfen. Sie enthält auch gewisse technische Vorgaben, die evtl. für Nicht-Techniker schwer zu handhaben sind. Deshalb bietet die Stadtverwaltung an, für die Kitas die Geräte zu beschaffen. So ist sichergestellt, dass die Förderbedingungen eingehalten werden und somit keine Fördermittelrückforderungen vom Staat drohen.
Kitas im Forchheimer Stadtgebiet, die dieses Angebot annehmen möchten, werden in dem Schreiben gebeten, das von der Kämmerei zugesendete „Antragsformular für vollständigen Zuschuss“ auszufüllen und bis 30. November 2021 unterschrieben an die Stadt Forchheim zurückzusenden.
Benötigt werden Angaben zum jeweiligen Raumvolumen, um die passenden Geräte bestellen zu können. Die Stadt benötigt den Antrag auch, wenn schon Geräte beschafft wurden. In diesem Fall sind noch die Belege über die ausgewählten Geräte mit einzureichen.