Während des Aufenthaltes im Wahllokal gilt für alle Wähler*innen sowie Wahlvorstandsmitglieder Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske). Hier ist aber die Entwicklung der „Krankenhaus-Ampel“ entscheidend. Sollte am Wahltag diese wieder auf „gelb“ springen, besteht erneut FFP2-Maskenpflicht. Infos hierüber finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/.
Alle in den Wahllokalen vorhandenen Tische, Stühle sowie Schreibmaterialien werden durch den Wahlvorstand regelmäßig desinfiziert. Die Wahllokale werden in regelmäßigen Abständen gelüftet. Es empfiehlt sich, dass alle Wähler*innen ihren eigenen Kugelschreiber (keinen Bleistift) mitbringen.
Der Zugang zu den Wahllokalen wird durch einen Sicherheitsdienst geregelt. Es sollen sich nach Möglichkeit nur so viele Wähler*innen im Wahllokal aufhalten, wie Plätze zur Stimmabgabe vorhanden sind. Der Mindestabstand von 1,5 m ist in jedem Fall einzuhalten.
Die 3-G-Regel gilt in Wahllokalen ausdrücklich nicht.
Die Auszählung der Briefwahl findet bei dieser Bundestagswahl in der Ritter-von-Traitteur Mittelschule, Egloffsteinstr. 43, statt. Die oben angeführten Hygienevorschriften gelten für alle Briefwahlvorstände sowie alle, die der Auszählung beiwohnen möchten, gleichermaßen.
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Forchheim gerne zur Verfügung.