Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen per Postversand in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt abzusenden ist.
Außerdem weist das Wahlamt darauf hin, dass in Forchheim zusätzlich zu der üblichen und bekannten Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung auch die Möglichkeit der Beantragung über das Internet bzw. Smartphone oder Tablet besteht.
Beantragung über Internet:
Die Beantragung der Unterlagen erfolgt im Internet über die Homepage der Stadt Forchheim www.forchheim.de. Bereits auf der Startseite ist der Link zur Weiterleitung zum Bürgerserviceportal eingestellt, über das die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hier kann nun durch entsprechendes Anklicken der Wahlscheinantrag ausgefüllt und online an das Wahlamt der Stadt Forchheim gesandt werden.
Beantragung über Smartphone oder Tablet:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein (verschlüsselter) QR-Code angebracht. Mit diesem QR-Code können wahlberechtigte Bürger die Briefwahlunterlagen mithilfe einer Scan-App von einem Smartphone oder Tablet aus beantragen. Nach dem Scannen des QR-Codes leitet die App direkt zum Bürgerserviceportal der Stadt. Hier kann der bereits mit den jeweiligen persönlichen Daten vorausgefüllte Briefwahlantrag online an das Wahlamt gesendet werden.
Die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen über das Internet oder über Smartphone bzw. Tablet besteht bis Mittwoch vor der Wahl, 16:00 Uhr. Diese beiden Möglichkeiten der Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen enden am 22.09.2021, weil bei einer späteren Beantragung eine rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen nicht mehr gewährleistet ist.
Weiterhin kann die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (mit Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Anschrift) an die E-Mail-Adresse wahlamt@forchheim.de erfolgen.
Aufgrund der Corona-Pandemie bittet das Wahlamt Forchheim auf eine persönliche Vorsprache bezüglich der Beantragung der Briefwahlunterlagen zu verzichten und die vorstehenden Möglichkeiten der Briefwahlbeantragung zu nutzen. Dadurch wird die Antragsbearbeitung verkürzt und lange Wartezeiten im Wahlamt vermieden. Eine persönliche Vorsprache sollte nur in dringenden Fällen erfolgen.