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Bekanntmachung, Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB BP Neuaufstellung Feuerwehrstandort Buckenhofen

Bebauungs- und Grünordnungsplan (Neuaufstellung) Nr. 9/11

Gebiet Forchheim-Buckenhofen, Bereich südlich an der Staustufe und nordwestlich vom Sportheim Buckenhofen, Fl.Nr. 556 und 557/9, „Feuerwehrstandort“

 

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in öffentlicher Sitzung am 18.05.2021 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 9/11 (Neuaufstellung), für den oben genannten Bereich aufzustellen.

Die Feuerwehr Buckenhofen benötigt seit längerem ein neues Gebäude mit entsprechenden Stellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge. Aufgrund dessen sollen die Flurstücke 556 und 557/9 in der Gemarkung Buckenhofen zum neuen Feuerwehrstandort umgeplant werden. Da auch Lagerflächen des Museums benötigt werden, verbindet man den Standort mit einem Museumsdepot.

Ziel der Bebauungs- und Grünordnungsplan Neuaufstellung ist daher die Schaffung von Baurecht für den Bau eines Feuerwehrstandorts und eines Museumdepots. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 1,5 ha umfasst die

Fl.Nr. 556 und 557/9, beide Gemarkung Buckenhofen und ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Forchheim, 28.05.2021

STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister

 

Übersichtslageplan