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Bekanntmachung Annafest 2022 von Freitag, 22. Juli 2022 bis einschl. 01.August 2022

Zulassungsanträge (Bewerbungen) für das Annafest 2022 sind bis spätestens 30.09.2021 (Posteingangsstempel der Stadt Forchheim) bei der Stadt Forchheim, Hauptverwaltung, Hauptstr. 24, 91301 Forchheim einzureichen. Nach dem 30.09.2021 eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Anträge müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Name und ständige Anschrift, ggf. Rechtsform des Bewerbers sowie Telefonnummer
  2. Beschreibung der Art des Geschäftes (Farbfoto ist beizufügen)
  3. Angabe über Frontlänge, Tiefe, Höhe, Stützen usw. Bei Fahr-, Unterhaltungs- und Belustigungsgeschäften ist eine Grundriss-Skizze beizufügen
  4. Anzahl und Größenangaben der Wohn-, Pack- und Versorgungswagen sowie den Strombedarf dafür
  5. Stromanschlusswerte in KW, Bedarf an Wasser-/Abwasseranschlüssen
  6. Bei Imbissgeschäften ist eine abschließende Speiseliste beizufügen
  7. Bei Verkaufsgeschäften ist eine abschließende Warenliste beizufügen
  8. Änderungen in den vorstehenden Angaben sind spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist mitzuteilen.

Bewerbungen ohne diese Angaben können nicht berücksichtigt werden. Bereits eingereichte Bewerbungen, die vorstehende Angaben nicht enthalten, müssen bis zum o.g. Termin ergänzt werden.

 

Der Eingang der Anträge wird nicht bestätigt. Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz.

Es gelten die Vergaberichtlinien der Stadt Forchheim für das Forchheimer Annafest i.d.F. vom 22.10.2021.

Die Entscheidung über Zulassung bzw. Nichtzulassung wird spätestens im Dezember 2021 getroffen und dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Von persönlichen Vorsprachen bitten wir abzusehen.

Eine Haftung dafür, dass das Annafest 2022 tatsächlich oder zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird nicht übernommen.

Forchheim, 16.03.2021

Udo Schönfelder

Bürgermeister