Da die Grabmale Umwelteinflüssen und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die Nutzung und Pflege der Grabstätten deren Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Standsicherheit von Grabmalanlagen entsprechend der Vorgabe der Bestattungs- und Friedhofssatzung § 24 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 2 der Stadt Forchheim zu prüfen.
Die BIV-Richtlinie (des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks) „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ von Mai 2017, Abschnitt 2.3 schreibt vor, die Standsicherheitsprüfung jährlich nach der Frostperiode durchzuführen.
Das Friedhofsamt wird deshalb beginnend am 03. Mai 2021 diese vorgeschriebene, jährliche Standsicherheitsprüfung auf allen sechs städtischen Friedhöfen durchführen.
Sollten nutzungsberechtigte Grabbesitzer*innen an der Standsicherheitsprüfung ihrer Grabstätte teilnehmen wollen, so können sie in Absprache mit der Friedhofsverwaltung unter 09191 714 -359 oder -433 einen Termin vereinbaren.