I.
Haushaltssatzung der
Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung
für das Haushaltsjahr
2021
Aufgrund Art. 20 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Forchheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Georg Mayer-Franken-Lebert-Stipendienstiftung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 4.500 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von - 4.100 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von + 400 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 4.500 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 3.950 €
und einem Saldo von + 550 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0 €
und einem Saldo von 0 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0 €
und einem Saldo von 0 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts
(Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag) von + 550 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Forchheim, den 14.04.2021
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
II.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung
· liegt der Haushaltsplan vom Freitag, den 30.04.2021 bis bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Forchheim, den 14.04.2021
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister