I.
Haushaltssatzung
der Großen Kreisstadt Forchheim
für das Haushaltsjahr
2021
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Forchheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt Forchheim für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1.1 im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge 125.862.027 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 115.192.873 EUR
und dem Saldo (Jahresergebnis) von + 10.669.154 EUR
1.2 im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 104.149.427 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 89.410.303 EUR
und einem Saldo von + 14.739.124 EUR
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 12.697.803 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 59.400.815 EUR
und einem Saldo von - 46.703.012 EUR
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.163.850 EUR
und einem Saldo von - 1.163.850 EUR
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 33.127.738 EUR
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 24.635.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan der Stadt Forchheim wird auf 15.600.000 EUR festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des städtischen Treuhänders GWS Forchheim GmbH
a) als Sanierungsträger für die Stadt Forchheim wird festgesetzt auf 50.000 EUR
b) als Sanierungsträger für das Projekt „Soziale Stadt“ wird festgesetzt auf 50.000 EUR
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Forchheim, den 14.04.2021
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
II.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung
· liegt der Haushaltsplan vom Freitag, den 30.04.2021 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Forchheim, den 14.04.2021
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister