Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/9 (Neuaufstellung), für den oben genannten Bereich aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Die erforderliche Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Forchheim, 17.03.2021
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister