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Bekanntmachung Neuaufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/9 "Bei der Mühle" Kindertageseinrichtung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB: Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/9 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Reuth, Bereich südlich der Wiesent, westlich der St 2236, gegenüber Festplatz Reuth „Bei der Mühle“ Kindertageseinrichtung

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/9 (Neuaufstellung), für den oben genannten Bereich aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 0,7 ha umfasst, in der Gemarkung Reuth, das Flst. Nr. 1095 gesamt und die Flst. Nr. 1077 und 1023/2 zum Teil und ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Forchheim, 17.03.2021

STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister

 

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