Zum Inhalt springen

Bekanntmachung Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Forchheim-Reuth "Bei der Mühle" Kindertageseinrichtung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB: Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Forchheim, Gebiet Forchheim-Reuth, Bereich südlich der Wiesent, westlich der St 2236, gegenüber Festplatz Reuth „Bei der Mühle“ Kindertageseinrichtung

 

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan für den oben genannten Bereich zu ändern.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 10/9 erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 0,7 ha umfasst, in der Gemarkung Reuth, das Flst. Nr. 1095 gesamt und die Flst. Nr. 1077 und 1023/2 zum Teil und ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Forchheim, 17.03.2021

STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister

 

Übersichtsplan