Der Stadtrat hat am 23.05.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11/13 für den oben genannten Bereich aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wurde am 09.06.2017 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom 22.01.2018 bis 22.02.2018 erfolgt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 15.01.2018 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme, auch in Bezug auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, bis zum 22.02.2018 gebeten.
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung am 08.05.2018 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 11/13 gebilligt und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/13 lag in der Zeit vom 16.07.2018 bis 17.08.2018 öffentlich im Stadtbauamt Forchheim aus und war auf der Homepage der Stadt einsehbar. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.07.2018 beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17.08.2018 gebeten.
Die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Pointäcker Süd" hat sich insbesondere aufgrund von Fragestellungen zum Hochwasserschutz verzögert. Zwischenzeitlich konnten diese gelöst werden, so dass nunmehr das Verfahren fortgeführt werden kann. In seiner Sitzung am 09.02.2021 hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim den Entwurf II des Bebauungsplanes Nr. 11/13 gebilligt und gem. § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen, da die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11/13 aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und auch durch Änderungen am städtebaulichen Konzept überarbeitet wurden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Kersbach. Er wird im Süden durch die Baiersdorfer Straße und im Westen durch einen bestehenden befestigten Feldweg begrenzt. Im Osten reicht das Gebiet an die Grundstücksgrenzen der bestehenden Bebauung entlang der Blütenstraße an. Im Nordosten grenzt das Planungsgebiet an den bestehenden Ortsrand, der dort durch die bebauten Grundstücke am "Kirchenring" sowie "An der Point" gebildet wird.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Im Hinblick darauf, dass entsprechend den städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Stadt Forchheim der auszubauende Knotenpunkt in Höhe des bestehenden Kreuzungspunktes Baiersdorfer Straße/Waldstraße in Form eines Kreisverkehrsplatzes ausgestaltet werden soll, ist der räumliche Geltungsbereich in diesem Bereich bereits im ersten Entwurf vergrößert worden, um alle für den Ausbau des Kreisverkehrsplatzes erforderlichen Flächen in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einzuschließen. Die aktuelle Planung der äußeren Erschließung für den Kreisverkehr mit Radwegeführung, die parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft, wird ebenfalls bei der erneuten öffentlichen Auslegung zur Einsicht bereits gestellt.
PLANUNGSZIELE
Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 11/13 verfolgt die Stadt Forchheim insbesondere folgende städtebauliche und umweltbezogene Zielsetzungen:
- die Bereitstellung von Flächen für eine Wohnnutzung zur Deckung der Nachfrage an Wohnraum in Forchheim unter Wahrung der gesunden Wohn und Arbeitsverhältnisse insbesondere mit Blick auf die Verkehrsemissionen,
- die Fortentwicklung des vorhanden Ortsteils sowie
- die Gestaltung eines attraktiven Ortsrands.
Umweltbezogene Informationen
Zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/13 sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Verfügbare umweltbezogene Fachbeiträge und sonstige Informationen:
- zur vorhandenen Schallimmissionsbelastung durch Verkehr sowie zu den durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Verkehrsimmissionen;
- zum vorhandenen und zu erwartenden Verkehrsaufkommens;
- zur Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Erholungsfunktionen, insbesondere im Hinblick auf das Fuß- und Radwegenetz;
- zur Gestaltung der Freiflächen
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Verfügbare umweltbezogene Fachbeiträge und sonstige Informationen:
- zum Bestand und zur Vorbelastung von Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt sowie zu den zu erwartenden Auswirkungen, auch im Hinblick auf die planungsrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie den artenschutzrechtlichen Anforderungen nach §§ 44 BNatSchG;
- zur Umsetzung artenschutzrechtlichen Anforderungen
- zu faunistischen Bestandsaufnahmen, insbesondere zu Brutvögeln;
- zur Betroffenheit durch Flächeninanspruchnahmen;
- zu anzupflanzenden Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen;
Schutzgut Boden
Verfügbare umweltbezogene Fachbeiträge und sonstige Informationen:
- zum Bestand und zur Vorbelastung des Bodens, der Bodenfunktionen und der Bodenbelastungen sowie zur voraussichtlichen Betroffenheit insbesondere durch Flächeninanspruchnahmen;
Schutzgut Wasser
Verfügbare umweltbezogene Fachbeiträge und sonstige Informationen:
- zum Bestand von Grundwasser und Oberflächenwasser einschließlich Überschwemmungen bei Starkregenereignissen sowie zur voraussichtlichen Betroffenheit insbesondere durch Flächeninanspruchnahmen;
- zu Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung;
Schutzgut Klima und Lufthygiene
Verfügbare umweltbezogene Fachbeiträge und sonstige Informationen:
- zum Bestand (Kaltluftentstehung und Luftaustauschverhältnisse) und zur Vorbelastung sowie der voraussichtlichen Betroffenheit insbesondere durch Flächeninanspruchnahmen und der Errichtung baulicher Anlagen;
Schutzgut Landschaft
Verfügbare umweltbezogene Fachbeiträge und sonstige Informationen:
-
zum Bestand und zur Vorbelastung des Landschaftsbilds sowie zur voraussichtlichen Betroffenheit insbesondere durch Flächeninanspruchnahmen sowie durch optische Wirkungen in Folge der Errichtung baulicher Anlagen;
- zum Erfordernis von Eingrünungsmaßnahmen aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes;
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Verfügbare umweltbezogene Fachbeiträge und sonstige Informationen:
- zum Bestand von Bodendenkmälern sowie zur voraussichtlichen Betroffenheit insbesondere durch Flächeninanspruchnahmen und den insoweit zu beachtenden denkmalschutzrechtlichen Vorgaben;
-
zum Bestand von Kulturlandschaften sowie zur Betroffenheit durch den Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie zu möglichen Auswirkungen für die Landwirtschaft im Übergangsbereich zwischen der geplanten Wohnbebauung und der noch landwirtschaftlich genutzten Flächen
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 11/13 liegt mit der Planzeichnung, der Planbegründung, dem Umweltbericht sowie mit Fachgutachten und den umweltrelevanten Stellungnahmen und der äußeren Erschließungsplanung (Kreisverkehr und Radwegeführung) in der Zeit vom
15.03.2021 bis 16.04.2021
während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Herrn Franz (09191/714-245) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen. In diesem Fall ist zusätzlich das Formular „Formular für Parteiverkehr während der Corona-Pandemie“ ausgefüllt vorzuweisen. Abrufbar ist das Formular über die Homepage der Stadt Forchheim unter folgendem Link:
Als zusätzlicher Bürgerservice wird der Bebauungsplanes Nr. 11/13 während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch online/digital zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter
eingesehen werden. Jeder hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. v. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Forchheim, 19.02.2021
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister