Ab dem 22. Februar 2021 findet in einigen Klassen wieder Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist unter einem passenden Schutz- und Hygienekonzept in festen Gruppen zulässig.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind unter der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m, einer Maskenpflicht und eines passenden Schutz- und Hygienekonzeptes zulässig.
Die Öffentliche Bekanntmachung befindet sich auf der Internetseite des Landkreises Forchheim.
Forchheim, 17.02.2021
Pressestelle des Landratsamtes