d.h. ab 17:00 Uhr ist ein Einwurf in Parkuhren bzw. das Lösen eines Parkscheines aus einem Parkscheinautomaten nicht mehr erforderlich. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für die Tiefgarage am Paradeplatz und das Parkhaus Kronengarten.
Im Jahr 1999 hatte der Haupt-, Personal- und Kulturausschuss des Stadtrates beschlossen, zur Attraktivitätssteigerung des adventlichen Geschäfts und zur Belebung der Innenstadt die Gebührenpflicht nach § 1 der Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Forchheim vom 10.10.2001 jährlich wiederkehrend aufzuheben. Dieser guten Sitte möchte Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein auch heuer nachkommen:
"Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass wir in Zeiten des Teil-Lockdowns in unserer schönen Innenstadt Weihnachten als Sehnsuchtszeit und Weihnachtsinseln als Sehnsuchtsorte realisieren können. Dazu gehört das entspannte Einkaufen am Feierabend, das wir mit dem kostenlosen Parken nach 17:00 Uhr fördern möchten."
Sollte das Lösen eines Parkscheines aus einem Parkscheinautomaten in der Zeit bis 17:00 Uhr nicht möglich sein, weil dieser gerade ausgetauscht wird, ist es ausreichend, eine entsprechend eingestellte Parkscheibe gut sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Dabei ist die Höchstparkdauer zu beachten: Diese beträgt zwei Stunden, im Rathausbereich eine Stunde.