Informationen per Post
Die Forchheimer Bürger*innen erhalten der Pressemitteilung zufolge dieses Jahr Ende November ein Schreiben der Stadtwerke Forchheim mit einer Ablesekarte und der Anleitung, wie die Zählerstände digital per Online-Zugang oder QR-Code übermittelt werden können. Beim Versenden der Ablesekarte tragen die Stadtwerke das Porto. Die genaue Vorgehensweise wird im Anschreiben erläutert.
Alle Zählerstände werden ermittelt
"Wir benötigen die Zählerstände aller Energie- und Wasserzähler", erklärt Mathias Reznik, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Forchheim, und führt weiter aus: "Die Stadtwerke Forchheim sind als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, einmal im Jahr alle Zählerstände im Versorgungsgebiet zu ermitteln. Wir bitten unsere Bürger daher, die Zählerstände bis zum 13. Dezember 2020 an uns zu übermitteln." Die Stadtwerke Forchheim bitten um Verständnis, dass ohne eine Übermittlung der Zählerstände gemäß
den gesetzlichen Vorschriften diese maschinell errechnet werden müssen.
Bei Fragen zur Ablesung können sich die Bürger*innen unter der 09191 613 0 oder
per E-Mail an die Stadtwerke Forchheim wenden.