Angesprochen sind damit Studierende an einer Universität, einer dieser gleichstehenden Hochschule oder einer Fachhochschule. Die Antragstellenden sollten sich in der Regel mindestens im dritten Semester ihres Studienzweiges befinden.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die Studierenden selbst oder ihre Eltern drei Jahre vor Beginn des Studiums ihren ununterbrochenen Hauptwohnsitz in Forchheim hatten und diesen Wohnsitz während des Studiums beibehalten.
Die Bewilligung des Stipendiums erfolgt entsprechend dem Stiftungszweck nach einkommensabhängigen Kriterien. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht.
Die zur Bewerbung unbedingt erforderlichen Antragsformulare sind ab sofort in der Finanzverwaltung der Stadt Forchheim (Schulstr. 2, I. Stock, Zimmer Nummer 119) erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Über die Zahl und die Höhe der Stipendien wird der Stiftungsausschuss des Stadtrates entscheiden.