Entsprechend der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Forchheim muss sich das Gremium nach Ablauf der Wahlperiode neu zusammensetzen und vom Stadtrat berufen werden. Ziel und Aufgabe des Seniorenbeirates ist die Beratung des Oberbürgermeisters, des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Stadtverwaltung in allen Fragen des gesamten Seniorenbereichs.
Der Seniorenbeirat soll eine möglichst repräsentative Vertretung der älteren Mitbürger*innen sein, die sich durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement den Belangen der Senior*innen besonders verbunden fühlen. Ihm sollen deshalb u.a. anderem auch drei in der Senior*innenarbeit erfahrene oder interessierte Bürger*innen der Stadt Forchheim angehören, die nicht Mitglied von Organisationen, Wohlfahrtsverbänden oder dem Stadtrat sind. Diese Personen müssen mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben (In Ausnahmefällen reicht das Erreichen des 55. Lebensjahres aus).
Auch müssen die nichtorganisierten Mitglieder des Seniorenbeirats seit mindestens sechs Monaten vor Berufung in den Seniorenbeirat ihren ersten Wohnsitz in Forchheim haben.
Für die Wahl der nichtorganisierten Senior*innen wird eine Vorschlagsliste erstellt. Vorgeschlagen oder bewerben können sich alle an Senior*innenarbeit Interessierte, die die genannten Kriterien erfüllen.
Alle Vorschläge sind unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum schriftlich
bis spätestens 10.08.2020
der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates, Amt für Jugend, Bildung, Sport und Soziales der Stadt Forchheim, Schulstraße 2, mitzuteilen.
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