Grundlage dieses Infektionsschutzkonzepts für die Friedhöfe an der Birkenfelderstraße („Alter Friedhof“), in der Heimgartenstraße („Neuer Friedhof“) und für die Stadtteilfriedhöfe Buckenhofen, Burk, Kersbach und Reuth ist das Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 15.06.2020.
Hier sind detailliert die aktualisierten Informationen zur Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BaylfSMV) vom 29.05.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 304, BayRS 2126-1-9-G) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 12. Juni 2020 (BayMBL. 2020 Nr. 334, BayRS 2126-1-9-G) aufgelistet.
Regeln für Gottesdienste, den Ablauf von Trauerfeiern, Totengebeten, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte sind aufgeführt und können vorab gelesen werden. Betroffene, Bestattungsunternehmen und Pfarrämter werden entsprechend informiert. Bei den Bestattungen währen der Corona-Pandemie verpflichten sich alle Durchführenden zur Einhaltung dieses Infektionsschutzkonzeptes.