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Haushalt 2020 der Stadt Forchheim

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Forchheim für das Haushaltsjahr 2020

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Forchheim für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat hatte am 28.04.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.

Die Haushalssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 30.04.2020 vorgelegt.

Aufgrund dessen konnte die Haushaltssatzung am 02.06.2020 ausgefertigt werden und wird nunmehr hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.

 

 

 

I.

 

Haushaltssatzung

der Großen Kreisstadt Forchheim

für das Haushaltsjahr

2020

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Forchheim folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

1.  Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt Forchheim für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

1.1   im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von                                                                 100.944.188 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                                      102.869.292 EUR
und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                                                  -1.925.104 EUR


1.2   im Finanzhaushalt

       a)  aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                           81.989.988 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                          73.239.462 EUR
und einem Saldo von                                                                                           8.750.526 EUR

 

       b)  aus Investitionstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                           15.380.214 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                          38.215.040 EUR
und einem Saldo von                                                                                        -22.834.826 EUR

 

       c)  aus Finanzierungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                                                          0   EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                                                           1.201.700   EUR
und einem Saldo von                                                                                        -1.201.700   EUR

 

       d)  und dem Saldo des Finanzhaushalts von                                             -15.286.000   EUR

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 15.341.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                          390 v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                                                    390 v. H.

  2. Gewerbesteuer                                                                                                    350 v. H.

     

     

    § 5

     

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan der Stadt Forchheim wird auf 15.600.000 EUR festgesetzt.

  2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des städtischen Treuhänders GWS Forchheim GmbH

    a) als Sanierungsträger für die Stadt Forchheim wird festgesetzt auf                      50.000 EUR

    b) als Sanierungsträger für das Projekt „Soziale Stadt“ wird festgesetzt auf            50.000 EUR

     

     

    § 6

     

    Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

     

     

    Forchheim, den 02.06.2020

    STADT FORCHHEIM

     

    gez.

     

    Dr. Uwe Kirschstein

    Oberbürgermeister

     

     

     

    II.

     

    Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung

  • liegt der Haushaltsplan vom Freitag, den 05.06.2020 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

     

     

     

     

    Forchheim, den 02.06.2020

     

    gez.

     

    Dr. Uwe Kirschstein

    Oberbürgermeister