Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Forchheim für das Haushaltsjahr 2020
Der Stadtrat hatte am 28.04.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
Die Haushalssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 30.04.2020 vorgelegt.
Aufgrund dessen konnte die Haushaltssatzung am 02.06.2020 ausgefertigt werden und wird nunmehr hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.
I.
Haushaltssatzung
der Großen Kreisstadt Forchheim
für das Haushaltsjahr
2020
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Forchheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt Forchheim für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1.1 im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 100.944.188 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 102.869.292 EUR
und dem Saldo (Jahresergebnis) von -1.925.104 EUR
1.2 im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 81.989.988 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 73.239.462 EUR
und einem Saldo von 8.750.526 EUR
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 15.380.214 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 38.215.040 EUR
und einem Saldo von -22.834.826 EUR
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.201.700 EUR
und einem Saldo von -1.201.700 EUR
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -15.286.000 EUR
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 15.341.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.
Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan der Stadt Forchheim wird auf 15.600.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des städtischen Treuhänders GWS Forchheim GmbH
a) als Sanierungsträger für die Stadt Forchheim wird festgesetzt auf 50.000 EUR
b) als Sanierungsträger für das Projekt „Soziale Stadt“ wird festgesetzt auf 50.000 EUR
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Forchheim, den 02.06.2020
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
II.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung
liegt der Haushaltsplan vom Freitag, den 05.06.2020 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Forchheim, den 02.06.2020
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister