Aufgrund der Verbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ und der damit verbundenen Untersagung von Gastronomiebetrieben jeder Art, ausgenommen der Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen (2. BayIfSMV vom 16. April 2020) bleibt es bis auf weiteres bei der „Winterregelung“ des Kellerwaldes. D.h., die hier in den Sommermonaten sonst übliche Fußgängerzone wird nicht in Kraft gesetzt. Grund hierfür ist, dass es dadurch erleichtert wird, Essen auf den Kellern abzuholen.