Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in öffentlicher Sitzung am 28.11.2019 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan für den oben genannten Bereich zu ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 11/14 erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 4,8 ha umfasst die Flst. Nr. 1329, 1330, 1332, 1333, 1375/2, Gemarkung Kersbach, gesamt und zum Teil die Flst. Nr. 1383, 1328 und 521/3, ebenfalls Gemarkung Kersbach.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Forchheim, 17.12.2019
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister