Alle amtlichen Bekanntmachungen des Wahlamtes der Stadt Forchheim zur Kommunalwahl am 15. März 2020 werden im Amtskasten vor dem Verwaltungsgebäude in der St.-Martin-Str. 8 veröffentlicht. Im Amtsblatt erfolgt nur eine zusätzliche Veröffentlichung, da die jeweiligen Bekanntmachungen an gesetzliche Fristen gebunden sind und aufgrund der festgesetzten Erscheinungstermine des Amtsblattes diese Fristen nicht immer eingehalten werden können. Zusätzlich werden alle amtlichen Bekanntmachungen des Wahlamtes der Stadt Forchheim für die Kommunalwahl auch in der örtlichen Presse veröffentlicht.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl 2020 wird vom Gemeindewahlleiter am 17.12.2019 erlassen, so dass auch erst dann beim Wahlamt der Stadt Forchheim Wahlvorschläge formell eingereicht werden können. Selbstverständlich steht das Wahlamt (Tel.: 09191 714 230) auch schon vor diesem Termin für Fragen oder auch für eine erste Vorprüfung von Wahlvorschlägen zur Verfügung. Der späteste Zeitpunkt für die Einreichung der Wahlvorschläge ist der 23.01.2020 um 18:00 Uhr. Am 04.02.2020 entscheidet dann der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge weist das Wahlamt darauf hin, dass Behörden und somit auch die Stadt Forchheim sowohl am Heiligen Abend als auch an Silvester dienstfrei haben. Außerdem ist die Verwaltung der Stadt Forchheim auch am Freitag, den 27.12.2019, und am Montag den 30.12.2019, geschlossen. Da die Prüfung der jeweiligen Wahlvorschläge sehr umfangreich ist, wird um entsprechende Terminvereinbarung gebeten.
Um den Beauftragten der Wahlvorschläge die Abwicklung zu erleichtern, hat das Wahlamt entsprechende Wahlmappen mit den erforderlichen Formblättern und Durchführungshinweisen insbesondere für die Aufstellungsversammlungen bestellt und bereits vor längerer Zeit an die bekannten Wahlvorschlagsträger versandt. Neue oder auch noch unentschlossene Wahlvorschlagsträger erhalten diese Mappen beim städtischen Wahlamt und können diese dort abholen bzw. beantragen.