Zum Inhalt springen

Lärmaktionsplanung

Hinweis auf die zentrale Lärmaktionsplanung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Am 30.10.2019 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umgebungsrichtlinie zur zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern im BayMBl. veröffentlicht.
Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.6.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Lärm. Hier erstellt das Staatsministerium einen Lärmaktionsplan über ganz Bayern.

Bürger und Gemeinden können im Zeitraum ab 11.11.2019 bis zum 23.12.2019 über einen Fragebogen einen Beitrag leisten.
Informationen finden sich unter: www.umgebungslaerm.bayern.de

Hinweis des Stadtplanungsamtes:
Die Stadt Forchheim hat bereits einen kommunalen Lärmaktionsplan erstellt, er findet sich auf der Homepage. Hinsichtlich Lärmschutz an Autobahnen profitiert die Stadt vom Planfeststellungsverfahren zum nachträglichen Lärmschutz an der A73 s.a. www.abdnb.bayern.de.