Die Stadt Forchheim beabsichtigt, aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 02.11.2017, P. 14, eine Teilstrecke des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges (Nr. 120) zwischen der Kaiser-Heinrich-Straße und dem Schleifweg, gem. Art. 8 (1) BayStrWG, mit Wirkung ab 28.02.2020 einzuziehen.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens „Forchheim-Nord“, verliert das nördliche Teilstück des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 120, Gemarkung Forchheim, jegliche Ver-kehrsbedeutung und wird deshalb gem. Art. 8 (1) BayStrWG eingezogen.
Die einzuziehende Wegefläche, des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 894 und 1009/1 (Teilstück) beginnt ab der Fl.Nr. 889/2 und endet auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 992, Gemarkung Forchheim.
Die Einziehungsabsicht muss gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher orts-üblich bekannt gemacht werden. Die Stadt Forchheim ist gem. Art. 58 Abs. 3 BayStrWG Stra-ßenbaubehörde für die einzuziehenden Wegeflächen und deshalb für die Bekanntgabe der Ein-ziehung zuständig.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit angekündigt.
Die Bekanntmachung hat den Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, erforderlichen-falls ihre Rechte geltend zu machen und Einwendungen zu erheben. Die Bekanntmachung er-setzt und erübrigt die Feststellung der Beteiligten und deren gesonderte Unterrichtung.
Etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung sollen spätestens bis
17.01.2020
schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 101 im 1. OG, während der Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, vorgebracht werden.
Hinweis:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung mit den Planunterlagen ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite der Stadt Forchheim unter folgendem Link abrufbar:
www.forchheim.de/content/aktuelles
Forchheim, den 22.11.2019
Stadt Forchheim
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister