In der Zeit von Freitag, den 29. November bis einschließlich Dienstag, den 24. Dezember 2019 entfällt montags bis freitags ab 17.00 Uhr die Gebührenpflicht für Kurzzeitparkplätze, d.h. ab 17.00 Uhr ist ein Einwurf in Parkuhren bzw. das Lösen eines Parkscheines aus einem Parkscheinautomaten nicht mehr erforderlich. Der entsprechende Aushang an den Parkscheinautomaten ist zu beachten. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für die Tiefgarage Paradeplatz und das Parkhaus Kronengarten.
Des Weiteren weist das Straßenverkehrsamt darauf hin, dass es anlässlich des Forchheimer Weihnachtsmarktes auf dem Rathausplatz und in der Sattlertorstraße zur Gesamtsperrung des Verkehrs kommt.
Die Wallstraße Richtung Sattlertorstraße bzw. Hauptstraße ist täglich von 11:00 bis 21:00 Uhr gesperrt. Anlieger haben bis zur Kapellenstraße freie Zufahrt. Die Sattlertorstraße zwischen Krottental und Wallstraße ist täglich von 11:00 bis 21:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Sattlertorstraße ab der Hauptstraße in Richtung Amtsgericht bleibt während des gesamten Weihnachtsmarktes gesperrt. Alle genannten Sperrungen gelten auch für Fahrradfahrer!
In der Sattlertorstraße Richtung Hauptstraße ist täglich von 21 bis 11 Uhr Anliegerverkehr möglich. Vor dem Anwesen 28 in der Sattlertorstraße werden zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen.
Der Verkehr wird in beiden Richtungen über die Karolingerstraße umgeleitet.
In den genannten Bereichen kommt es zu Halt- und Parkverboten, es wird gebeten, die entsprechende Beschilderung zu beachten. Die Polizeiinspektion Forchheim wird verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge im Bereich des Weihnachtsmarktes und der anschließenden Feuerwehrzufahrt (nach Durchfahrtssperre) verwarnen bzw. abschleppen lassen. Der Außendienst der kommunalen Verkehrsüberwachung wird verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge konsequent verwarnen.